Mutter-Kind-Kuren / Mütterkuren

Mutter-Kind-Kuren am Meer
Frauen in Familienverantwortung haben Anspruch
auf eine "stationäre Vorsorge oder Rehabilitation" (Mütterkur oder Mutter-Kind-Kur) nach § 24 und 41 Sozialgesetzbuch V - wenn diese von ihrer Krankenkasse bewilligt wird, weil sie medizinisch notwendig ist. Dafür benötigen Sie ein ärztliches Attest.

Die Kur dauert in der Regel 3 Wochen.

Mütter-Kind-KurenDie Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse, Sie zahlen nur einen Eigenanteil von 10 Euro pro Tag. Kinder sind von der Zuzahlung befreit.

Die Mitnahme Ihres Kindes ist in der Regel bis zum Alter von 12 Jahren möglich, in besonderen Fällen bis 14 Jahre. Für behinderte Kinder gelten keine Altersgrenzen.

Wir beraten Sie kompetent und individuell:

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Mütter-Kind-KurenWir arbeiten eng zusammen mit dem Ev. Sanatorium und Mutter-Kind-Kurzentrum GODE TIED im Nordseeheilbad Büsum. Das Kurzentrum und Sanatorium ist anerkannt von der Elly-Heuss-Knapp-Stiftung / Müttergenesungswerk und nimmt Frauen mit Kindern von 1 1/2 bis 13 Jahren auf.


Kontakt

Heike Wilkens
0431 / 55 779 120
mgw@ne-fw.de